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Normen und Pflichten

§ 71a GEG: die Frist für die Gebäudeautomation ist verstrichen

Wer ein Nichtwohngebäude mit mehr als 290 Kilowatt installierter Heiz-, Lüftungs- und Klimaleistung betreibt, hätte bis zum 31. Dezember 2024 ein Gebäudeautomationssystem nachrüsten müssen. Wer es nicht getan hat, ist seitdem im Verstoß. Der günstigste Weg hinein führt über die Beleuchtung, weil die ohnehin fällig ist.

  • Schwellenwert 290 kW, Heizung, Lüftung und Klima zusammen
  • Frist 31.12.2024, verstrichen
  • Bußgeld bis 5.000 Euro nach § 108 GEG
  • Ab 2030 Schwelle sinkt auf 70 kW, EPBD-Neufassung Mai 2024

Was § 71a GEG verlangt

Der Paragraf betrifft Nichtwohngebäude, deren Heizung, Lüftung und Klimatechnik zusammen über der Leistungsschwelle liegen. Diese Gebäude brauchen ein System, das den Energieverbrauch laufend misst, ihn mit Sollwerten vergleicht und die Anlagen aufeinander abstimmt.

Die Frist stand im Gesetz, und sie ist vorbei. Damit ist niemand mehr im Aufschub, sondern im Verstoß. Aus der versäumten Pflicht wird ein Bußgeldtatbestand nach § 108 GEG.

In den Gesprächen, die wir führen, wird eines am häufigsten übersehen: die Schwelle ist eine Summe. Eine Heizung mit 180 Kilowatt allein reicht nicht. Zusammen mit einer Lüftung von 130 Kilowatt sehr wohl.

Was 2030 passiert, und warum das heute zählt

Die Neufassung der EPBD vom Mai 2024 senkt die Schwelle ab 2030 auf 70 Kilowatt. Das ist keine Randkorrektur. Es vervielfacht den Kreis der betroffenen Gebäude. Im Sommer 2026 kommt die Raumluftüberwachung dazu.

Ein Betreiber bei 250 Kilowatt hält sich heute für nicht betroffen. Er ist es bereits. Und wer gerade bei 120 Kilowatt plant, plant die Anlage, die 2030 die Anforderung erfüllen muss, ohne es zu wissen. Eine sanierte Beleuchtung hält fünfzehn Jahre. Rechnen Sie selbst.

  1. 25. August 2023 T8- und T5-Leuchtstofflampen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
  2. 31. Dezember 2024 Frist für die Gebäudeautomation nach § 71a GEG. Verstrichen.
  3. 2026 Nächste Ökodesign-Stufe bei den Leuchtmitteln, dazu die Raumluftüberwachung.
  4. 2030 Die Schwelle sinkt von 290 auf 70 Kilowatt.

Warum die Beleuchtung der günstigste Einstieg ist

Nicht weil sie am meisten spart. Weil Sie sie ohnehin anfassen müssen.

Ökodesign-Verordnung 2019/2020 und RoHS
Seit dem 25. August 2023 dürfen T8- und T5-Leuchtstofflampen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen, Restbestände dürfen verkauft werden. Der Nachschub endet trotzdem, ohne Ankündigung, an dem Tag, an dem das Lager des Großhändlers leer ist. Ab 2026 trifft die nächste Stufe Natriumdampf-Hochdruck-, Halogenphosphat- und Kompaktleuchtstofflampen.

Jede Bestandsanlage mit dieser Technik ist damit ein Sanierungsfall auf Zeit. Nicht ob, sondern wann und in welcher Reihenfolge. Welcher der drei Wege sich rechnet, haben wir im Praxisleitfaden zu Lichtbandsystemen gegenübergestellt.

Tauschen Sie die Leuchte, verlegen Sie die Sensorleitung im selben Zug mit. Rüsten Sie die Sensorik später nach, zahlen Sie Gerüst, Abschaltung und Zugang ein zweites Mal.

Was eine sanierte Beleuchtung zur Automationsgrundlage macht

Drei Dinge. Keines davon ist teuer, solange die Anlage offen ist.

  • Präsenz und Bewegung je Zone messen. Das liefert die Belegungsdaten, auf denen jede spätere Regelung aufsetzt.
  • Nach Tageslicht regeln. Die Kommunalrichtlinie fördert adaptiv geregelte Beleuchtung höher als fest eingestellte. Vermiedenes Licht zählt mehr als effizientes Licht.
  • Verbrauch je Zone messen, nicht je Gebäude. Ohne Zonen gibt es nichts auszuwerten, und ohne Auswertung erfüllt das System § 71a nicht.

Wie das in einer laufenden Halle aussieht, zeigt das Hochregallager in Bad Kreuznach. Die alten Lichtbänder gingen im selben Arbeitsschritt raus, siebenpolige Bänder mit Bewegungs- und Tageslichtsensorik kamen rein. Der Betrieb lief weiter.

Halle des Hochregallagers in Bad Kreuznach, Lichtbänder unter der offenen Decke
Bad Kreuznach: die Lichtbänder wurden im laufenden Betrieb getauscht, die Sensorleitung im selben Arbeitsschritt verlegt.

Dazu eine Empfehlung, die im Bau fast nichts kostet und später alles entscheidet: verlegen Sie mehr Leitungen, als Sie heute brauchen. Bei offener Decke ist die Leitung ein Materialposten. Nachträglich ist sie ein Projekt.

Der Weg in vier Schritten

  1. Bestand gegen die geltende Norm aufnehmen. Für Arbeitsstätten ist das DIN EN 12464-1:2021-11. Am Ende steht eine Liste, keine Meinung.
  2. Beleuchtung sanieren, sensorfähig und mit Leitungsreserve.
  3. Verbrauch je Zone sichtbar machen. Erst dann gibt es etwas auszuwerten.
  4. Automation Schritt für Schritt erweitern, von der Beleuchtung auf Lüftung und Wärme.

Der Vorteil dieser Reihenfolge ist nicht technisch. Er ist haushalterisch. Jeder Schritt ist für sich förderfähig und für sich abnahmefähig. Ein Komplettumbau ist beides nicht.

Förderung: was gilt

  • Kommunalrichtlinie 4.2.1, Außen- und Straßenbeleuchtung 25%, 40% für finanzschwache Kommunen und Braunkohlegebiete. Laufend.
  • Kommunalrichtlinie, adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung 40%, 55% für finanzschwache Kommunen. Laufend.
  • Nächster Bundesaufruf, alle Sportstätten 333 Millionen Euro, angekündigt für Herbst 2026.

Beim ersten Aufruf standen 7,5 Milliarden Euro beantragter Summe 333 Millionen Euro verfügbarer Mittel gegenüber, bei mehr als 3.600 eingereichten Projektskizzen. Der Engpass ist nicht das Geld. Es ist die Qualität der Skizze. Für Unternehmen gilt eine andere Linie, die haben wir im Beitrag zur BEG der BAFA auseinandergenommen.

Drei Sätze, die wir nicht sagen

Sie sind in der Branche üblich und trotzdem falsch.

  • ✗ „Bis zu 85% Förderung.“ Die Kommunalrichtlinie nennt 25 bis 40%, in den gehobenen Fällen 55%. Alles darüber ist ein Rechenbeispiel, kein Anspruch.
  • ✗ „Mit LED erreichen Sie den KfW-Effizienzhaus-Standard.“ Mit Beleuchtung allein erreichen Sie keinen Effizienzhaus-Standard.
  • ✗ „§ 41a BNatSchG verpflichtet Sie zur Nachrüstung.“ Tut er nicht. Grenzwerte und Nachrüstpflicht sollen erst durch eine Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 4d kommen, und die liegt nicht vor.

Blendung und Abstrahlrichtung heute sauber zu lösen, erspart Ihnen trotzdem die zweite Sanierung.

Für wen das nicht gilt

Wohngebäude sind nicht betroffen, Nichtwohngebäude unter 290 Kilowatt heute auch nicht. Ab 2030 liegt die Schwelle bei 70 Kilowatt, und dann sieht die Rechnung für die meisten anders aus.

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Eine Haarlinie mit zwei Teilstrichen, ein Zeiger. */ .eb-skala{margin:2rem 0 0;position:relative;height:4.6rem} .eb-achse{position:absolute;left:0;right:0;top:2.6rem;height:1px;background:#dcdfe3} .eb-grenze{position:absolute;top:2.6rem;width:1px;height:.6rem;background:#c3c8cd} .eb-grenze span{position:absolute;top:.85rem;left:0;transform:translateX(-50%);white-space:nowrap;font-size:.8rem;color:#6b7075} .eb-grenze.eb-g70{left:17.5%} .eb-grenze.eb-g290{left:72.5%} .eb-zeiger{position:absolute;top:1.3rem;left:0;width:2px;height:1.9rem;background:#6b7075;transition:left .25s ease,background-color .25s} .eb-zeiger b{position:absolute;bottom:1.5rem;left:0;transform:translateX(-50%);white-space:nowrap;font-size:1.05rem;font-weight:700;color:inherit;font-variant-numeric:tabular-nums} .eb-rechner[data-stand="ja"] .eb-zeiger{background:#9e2020;color:#9e2020} .eb-rechner[data-stand="2030"] .eb-zeiger{background:#bc5a11;color:#bc5a11} .eb-rechner[data-stand="nein"] .eb-zeiger{background:#2f6b3d;color:#2f6b3d} .eb-zeiger{color:#6b7075} .eb-antwort{margin-top:1.6rem;padding-top:1.3rem;border-top:1px solid #ececec;max-width:56ch} .eb-antwort b{display:block;font-size:1.12rem;font-weight:700;color:#1a1c1e;line-height:1.35;margin-bottom:.35rem} .eb-antwort span{display:block;color:#4a4f55} .eb-fuss{margin:1.3rem 0 0;font-size:.85rem;line-height:1.55;color:#6b7075;max-width:60ch} @media(max-width:600px){ .eb-rechner{padding:1.4rem 1.35rem} .eb-skala{height:5.2rem} .eb-grenze span{font-size:.74rem} } </style> <h3>Sind Sie betroffen?</h3> <p class="eb-lead">Der Paragraf zählt Heizung, Lüftung und Klima zusammen, und genau das wird am häufigsten übersehen. Tragen Sie die Nennleistung Ihrer Anlagen ein.</p> <div class="eb-felder"> <label class="eb-feld"><span>Heizung</span><span class="eb-eingabe"><input type="number" min="0" step="1" inputmode="numeric" placeholder="0" aria-label="Nennleistung Heizung in Kilowatt"><em>kW</em></span></label> <label class="eb-feld"><span>Lüftung</span><span class="eb-eingabe"><input type="number" min="0" step="1" inputmode="numeric" placeholder="0" aria-label="Nennleistung Lüftung in Kilowatt"><em>kW</em></span></label> <label class="eb-feld"><span>Klima</span><span class="eb-eingabe"><input type="number" min="0" step="1" inputmode="numeric" placeholder="0" aria-label="Nennleistung Klimatechnik in Kilowatt"><em>kW</em></span></label> </div> <div class="eb-skala"> <div class="eb-achse"></div> <div class="eb-grenze eb-g70"><span>70 kW ab 2030</span></div> <div class="eb-grenze eb-g290"><span>290 kW heute</span></div> <div class="eb-zeiger" style="left:0"><b class="eb-wert">0 kW</b></div> </div> <div class="eb-antwort" role="status" aria-live="polite"> <b class="eb-titel">Noch keine Angabe</b> <span class="eb-text">Sobald eine Zahl steht, sehen Sie, wo Ihr Gebäude auf der Skala liegt.</span> </div> <p class="eb-fuss">Orientierung, keine Rechtsprüfung. Maßgeblich ist die installierte Nennleistung der Anlagen für Heizung, Lüftung und Klimatisierung in einem Nichtwohngebäude. Die Schwelle ab 2030 folgt der EPBD-Neufassung vom Mai 2024.</p> <script> (function () { var w = document.currentScript ? document.currentScript.closest('[data-rechner]') : null; if (!w) { var alle = document.querySelectorAll('[data-rechner="71a-schwelle"]'); w = alle[alle.length - 1]; } if (!w || w.dataset.bereit) return; w.dataset.bereit = '1'; var felder = w.querySelectorAll('input'); var zeiger = w.querySelector('.eb-zeiger'); var wert = w.querySelector('.eb-wert'); var titel = w.querySelector('.eb-titel'); var text = w.querySelector('.eb-text'); /* Die Skala laeuft bis 400 kW. Die beiden Teilstriche liegen deshalb bei 17,5 und 72,5 Prozent. Wer darueber liegt, steht am rechten Anschlag, die Zahl steht trotzdem korrekt daneben. */ var ENDE = 400; /* Der Beitrag sagt "mehr als 290", deshalb echtes Groesser, nicht groesser-gleich. Dasselbe bei den 70 kW ab 2030. */ function rechne() { var summe = 0; felder.forEach(function (f) { var z = parseFloat(String(f.value).replace(',', '.')); if (!isNaN(z) && z > 0) summe += z; }); wert.textContent = summe.toLocaleString('de-DE') + ' kW'; var anteil = Math.min(summe / ENDE, 1); zeiger.style.left = anteil * 100 + '%'; /* Am Anschlag wuerde die zentrierte Zahl aus der Skala laufen. Deshalb haengt sie dort links- statt mittig am Zeiger. */ wert.style.transform = anteil < 0.08 ? 'translateX(0)' : anteil > 0.92 ? 'translateX(-100%)' : 'translateX(-50%)'; if (summe === 0) { w.removeAttribute('data-stand'); titel.textContent = 'Noch keine Angabe'; text.textContent = 'Sobald eine Zahl steht, sehen Sie, wo Ihr Gebäude auf der Skala liegt.'; } else if (summe > 290) { w.dataset.stand = 'ja'; titel.textContent = 'Betroffen, und die Frist ist verstrichen'; text.textContent = 'Über 290 kW greift § 71a GEG. Die Nachrüstpflicht endete am ' + '31. Dezember 2024. 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Häufige Fragen

Gilt § 71a GEG auch, wenn ich nur eine Heizung ohne Klimaanlage habe?

Die Schwelle bezieht sich auf die Nennleistung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik zusammen. Eine einzelne Heizung über 290 Kilowatt reicht bereits aus.

Muss die Gebäudeautomation nach § 71a GEG auf einmal umgesetzt werden?

Nein. Der Paragraf verlangt ein System, keinen Stichtag je Komponente. Der schrittweise Weg über die Beleuchtung ist zulässig und in der Regel günstiger, weil jeder Schritt für sich förderfähig und abnahmefähig bleibt.

Reicht es, die Leuchten gegen LED zu tauschen?

Nein. Ein reiner Leuchtentausch erfüllt weder die Anforderung an die Erfassung noch die an die Auswertung. Wer nur tauscht, hat die Gelegenheit verpasst und die Kosten trotzdem getragen.

Was kostet ein Verstoß gegen § 71a GEG?

§ 108 GEG sieht bis zu 5.000 Euro vor. Praktisch schwerer wiegt, dass ein laufender Verstoß bei jeder Förderprüfung und bei jeder Due Diligence auffällt.

Was brauche ich für einen Förderantrag?

Eine Planung, die die geltende Norm benennt und den Zielzustand rechnerisch belegt.

Beim letzten Bundesaufruf standen 7,5 Milliarden Euro beantragter Summe 333 Millionen Euro verfügbarer Mittel gegenüber. Bei einer solchen Überzeichnung entscheidet die Qualität der Skizze, nicht der Zeitpunkt des Eingangs.

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