Bis zu 40% Förderung für LED-Flutlichtsanierung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Investive Klimaschutzmaßnahmen wie die Sanierung von Flutlichtanlagen und Außenbeleuchtung und für u.a. Kommunen und Sportvereine. Die elumico GmbH verfügt über umfassende Erfahrung mit dem Förderprogramm und unterstützt Sie dabei gerne.
FLUTLICHTANLAGEN: Beleuchtung für Nutzungsflächen von Außen- und Sportanlagen
Gefördert werden Anlagenlagenkomponenten von Beleuchtungsanlagen an Nutzungsflächen von Außenanlagen, die nicht von einer Straßenbeleuchtung erfasst werden und der Ausleuchtung von Bodenflächen, beispielsweise Plätzen oder Sportinfrastruktur, dienen. Für diese Beleuchtungsanlagen müssen als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (zum Beispiel zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden.
AUßEN- UND STRAßENBELEUCHTUNG: Verkehrsflächen und verkehrsberuhigte Flächen
Gefördert werden Anlagekomponenten von Beleuchtungsanlagen für Verkehrsflächen und verkehrsberuhigte Flächen mit einer Regelungstechnik, die eine zonenweise, zeit- oder präsenzabhängige Beleuchtung ermöglicht und in der Regel mindestens zwei unterschiedliche Verkehrsflächen (für den Kraftfahrzeug-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr) und/ oder bei Bedarf auch zusätzliche zu beleuchtende Begrenzungsflächen, wie Hausfassaden, Grünstreifen und Vorgärten, berücksichtigt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung.
Bezuschusst werden Ausgaben für:
- Leuchtenkopf bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor/ Optik, Abdeckung und Gehäuse,
- Steuer- und Regelungstechnik
Förderfähige Maßnahmen:
- Durchführung einer photometrischen Messung
Bewilligungsvoraussetzungen sind:
- Für die zu installierenden Anlagenkomponenten wird eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % nachgewiesen.
- Es wird eine Auslegung auf Grundlage der DIN EN 13201-1 (für Straßenbeleuchtung) beziehungsweise DIN EN 12193 (für Sportstätten) durch einen qualifizierten Fachplaner durchgeführt.
Durch unsere fachgerechte Planung, Produktauswahl und Projektbegleitung stellen wir sicher, dass alle Förderkriterien erfüllt werden und die Fördermittel erfolgreich beantragt und bewilligt werden können.
Förderquoten
Der Zuschuss beträgt 25 bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (40% für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8.August 2020). Die elumico GmbH stellt für Sie sicher, dass alle geplanten und umgesetzten Flutlichtanlagen die technischen Vorgaben des Förderprogramms vollständig erfüllen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise:
- Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen – mit Ausnahme des Bundes – in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe – jeweils für die entsprechenden Einrichtungen,
- gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.
Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können ganzjährig von den Unternehmen selber gestellt werden. Die elumico GmbH unterstützt Sie dabei gerne.
- die Berechnungsformulare unter KRL-Online https://www.krl-online.de/
- einen easy-Online-Antrag 4.2.1 Außen- und Straßenbeleuchtung. Den Zugang zum easy-Online Antragsformular erhalten Sie automatisiert durch KRL-Online, nachdem Sie darin die vorgenannten Berechnungsformulare ausgefüllt haben.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Dokumente von KRL-Online über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln ein.
Anforderungen an die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung (4.2.1 KRL)
Anforderungen an die Beleuchtungsanlagen:
- Die Leuchte ist wartungsfähig (austauschbare Lichtquelle und Vorschaltgerät)
- Die Leuchten dürfen keine Lichtemissionen in den oberen Halbraum erzeugen (ULR- Wert = 0%)
- die für den jeweiligen Anwendungsfall benötigten Abstrahlcharakteristiken müssen genutzt werden
- Die Abstrahlungsgeometrie sollte in möglichst steilen Winkeln von oben nach unten gestaltet werden (kaum aufgerichtete Leuchten)
- die Leuchtdichten sollte möglichst gering sein, sodass möglichst wenig Streulicht außerhalb der zu beleuchtenden Flächen (Straßen, Wege, Gehwege) auftritt
- Die zu beleuchtenden Flächen sollen jedoch möglichst gleichmäßig beleuchtet werden. (U0>0,7)
- Bodenstrahler sind ausgeschlossen.
Im Bereich der Außen- und Straßenbeleuchtung gilt zusätzlich:
- Bei der Wahl der Farbtemperatur und der Beleuchtungsklasse sind Insekten- und Naturschutzbelange zu berücksichtigen. Die korrelierte Farbtemperatur darf maximal 3.000 Kelvin betragen. Es ist möglichst die niedrigste norm konforme Beleuchtungsklasse zu wählen.
- Für Fuß- und Radwege (P-Klassen der DIN EN 13201 bis zu 30km/h) ist die Erforderlichkeit einer Adaption der Beleuchtung im Nachtgang im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Habitattypen zu prüfen und eine Anpassung der Beleuchtungsklasse oder Halbnachtschaltung in den späten Nachtstunden gegebenenfalls vorzunehmen.
- Die Leuchte hat laut Herstellerangaben eine Mindestlebensdauer (L80) von 100.000 Betriebsstunden.
Im Bereich der Sportanlagen gilt zusätzlich:
- Die korrelierte Farbtemperatur darf im Ausnahmefall maximal 4.000 Kelvin betragen, sofern dies für die dort durchgeführten Sportarten erforderlich ist. Bei der Wahl der Farbtemperatur sind Insekten- und Naturschutzbelange zu berücksichtigen.
- Die Leuchte hat laut Herstellerangaben eine Mindestlebensdauer (L80) von 50.000 Betriebsstunden.
- Für Sportanlagen darf die Beleuchtungsstärke den Wert der in der DIN EN 12193 für die jeweilige Sportart vorgegebenen Beleuchtungsklasse gemäß Tabelle 4 um maximal 30 % überschreiten.
- Fluter sind so zu wählen und zu montieren, dass die Gesamtanlage einen ULR-Wert (upward light output ratio) von 0 % einhält.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Hat die elumico GmbH die Qualifikation eines fachplanenden Unternehmens?
Ja, die elumico GmbH ist ein zertifiziertes Lichtplanungsbüro und hat zudem bereits einige Projekte mit dem o.a. Förderprogramm geplant und umgesetzt. Wenn Sie Ihr Flutlicht oder Ihre Außenbeleuchtung sanieren möchte, finden Sie zahlreiche Beispiele in unseren Referenzen als Orientierung https://www.elumico.com/referenzen
Welche Leistungen bietet die elumico GmbH bei der Planung und Umsetzung von Flutlichtanlagen mit Förderung?
Die elumico GmbH unterstützt Sie umfassend bei der Fachplanung, Projektierung und Realisierung von Flutlichtanlagen. Dazu gehört die technische Planung, die Lichtplanung, Unterstützung bei der Antragstellung, sowie die Koordination und Überwachung der Installation bis zur Inbetriebnahme. Dank unserer Erfahrung mit dem NKI-Förderprogramm begleiten wir Sie sicher durch den gesamten Förderprozess.
Wer kann mit Unterstützung der elumico GmbH eine Förderung für die Sanierung von Flutlichtanlagen beantragen?
Förderberechtigt sind u.a. Kommunen, gemeinnützige und mildtätige Vereine, Zweckverbände sowie öffentliche und kirchliche Einrichtungen. Die elumico GmbH prüft im Vorfeld mit Ihnen gemeinsam die Förderfähigkeit Ihres Projekts und unterstützt Sie bei der Antragsvorbereitung über KRL-Online und easy-Online.
Wie setzt die elumico GmbH die Anforderungen an die Lichtplanung bei Flutlichtanlagen um?
Dazu zählen unter anderem die Auslegung auf einen ULR-Wert von 0 % zur Vermeidung von Lichtemissionen in den Himmel, geringe Aufstellwinkel der Leuchten sowie der Einsatz von asymmetrischen Abstrahlwinkeln. Zudem wird auf eine hohe Gleichmäßigkeit der Beleuchtung (U0 > 0,7) und niedrige Leuchtdichten geachtet, um Streulicht außerhalb der eigentlichen Beleuchtungsflächen wie Straßen, Wegen und Gehwegen weitestgehend zu vermeiden. Zudem darf die Beleuchtungsstärke bei Sportanlagen den Wert der in der DIN EN 12193 für die jeweilige Sportart vorgegebenen Beleuchtungsklasse gemäß Tabelle 4 um maximal 30 % überschreiten.
Kontaktieren Sie uns:
Möchten Sie mehr erfahren oder eine Flutlichtanlage oder Außenbeleuchtung für Ihren Verein oder Kommune planen lassen? Besuchen Sie unsere Seite für Sportanwendungen https://www.elumico.com/anwendungen/sport oder unsere exklusive Tennisseite https://www.elumico.com/tennis-flutlicht oder kontaktieren Sie uns direkt für eine individuelle Beratung!
Wie setzt die elumico GmbH die Anforderungen an die Leuchten bei Flutlichtanlagen um?
So darf die Farbtemperatur bei Flutlichtanlagen maximal 4.000 Kelvin betragen, wenn dies sportartspezifisch notwendig ist – ansonsten gilt im Außen- und Straßenbereich grundsätzlich ein Grenzwert von 3.000 Kelvin, um Insekten- und Naturschutzbelange zu wahren. Zudem wählt elumico ausschließlich wartungsfähige Leuchten mit austauschbaren Komponenten und garantiert eine vom Hersteller ausgewiesene Mindestlebensdauer bis 100.000 Betriebsstunden. Bodenstrahler sind von der Förderung ausgeschlossen und werden daher nicht eingesetzt. Schauen Sie sich hierzu gerne unsere detaillierten Ausführungen zu fachgerechten Flutlichtanlagen und Außenbeleuchtung an:
ANFORDERUNG, RICHTLINIEN UND KRITERIEN DER BELEUCHTUNG für Sportbereiche
Wie setzt die elumico GmbH die Anforderungen an die Steuerung der Flutlichtanlagen um?
Die Zuleitungen der Masten und die aktuelle Steuerung wird genau betrachtet und je nach Anlage entschieden wie eine zonenweise Schaltung und eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (zum Beispiel zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden kann. Die elumico GmbH bewertet die aktuelle Anlage für Sie und hat für jede Ausgangsituation die passende Lösung um eine adaptive Regelung und Steuerung der Beleuchtung zu gewährleisten.
In welcher Höhe kann eine Förderung für Flutlichtanlagen mit dem NKI-Programm erfolgen?
Die Förderung beträgt 25 bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die maximale Förderquote von 40 % gilt insbesondere für finanzschwache Kommunen oder Antragstellende aus Braunkohlegebieten. elumico berät Sie gezielt zur maximal möglichen Förderhöhe für Ihr Projekt.
Wie läuft die Antragstellung für das Förderprogramm mit Unterstützung von elumico ab?
elumico begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Antragsverfahren:
- Erhebung der Projektgrundlagen und Planung der Beleuchtungsanlage,
- Ausfüllen der notwendigen Berechnungsformulare auf KRL-Online,
- Erstellung und Einreichung des easy-Online-Antrags,
- Begleitung der gesamten Projektumsetzung bis zur Nachweispflicht gegenüber dem Fördermittelgeber.
Mit elumico als Partner sparen Sie Aufwand und reduzieren das Risiko von formalen Fehlern im Antragsprozess.
Können wir im Bereich des Denkmalschutzes auch nur die Leuchtmittel tauschen?
Nein, ein reiner Leuchtmitteltausch (Retrofit) ist nicht förderfähig. In denkmalgeschützten Quartieren können Sie jedoch Leuchten- konforme Umrüstsätze einsetzen, anstatt den kompletten Leuchtenkopf auszutauschen. Dafür muss der Denkmalschutz für das Quartier von der entsprechenden Behörde bestätigt werden. Außerdem müssen Sie Konformitätserklärungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Herstellers für die verwendeten Umrüstsätze vorlegen.
Unsere Produktberater stellen sicher, dass alle geplanten und umgesetzten Flutlichtanlagen die produkttechnischen Vorgaben des Förderprogramms vollständig erfüllen.
Angaben ohne Gewähr.
Quelle: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/sanierung-von-aussen-und-strassenbeleuchtung