Wissenswertes

15% LED-Förderung für Unternehmen und Kommunen

22.07.2025

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Unternehmen und Kommunen bei der energetischen Sanierung von Gebäuden (z.B. durch eine effiziente LED-Beleuchtung) durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Fördergegenstand:

Gefördert wird der Einbau von Beleuchtungssystemen für Innenräume:

  • mit hoher Systemlichtausbeute (lm/W)
  • und hohem Lichtstromerhalt.

Maßnahmen die zur Vorbereitung und Umsetzung des Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme von dabei eingebauten Anlagenzwingend erforderlich sind, sogenannte Umfeldmaßnahmen:

  • Erstellung eines Beleuchtungskonzepts
  • Installation, Deinstallation und Entsorgung
  • Baustelleneinrichtung, Montagematerial, Arbeiten für Verteilungen
  • Leuchtensteuerung (Tageslicht- oderpräsenzabhängige Sensorik)
  • Energiemanagementsysteme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung
  • Baubegleitung, techn. Überwachung und Fachplanungsleistungen durch Energieeffizienz-Experten

Technische Vorgaben:

  • Die Systemlichtausbeute (lm/W der Komplettleuchte inkl. Optik) beträgt mindestens
    • 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten
    • 120 Lumen je Watt bei allen anderen Beleuchtungssysteme
  • Lichtstromerhalt für LED-Leuchten mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden
  • Lampen, die nicht fest verbaut, für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, z. B. Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.

  • 15 Prozent Förderung für Einzelmaßnahmen bei Investitionen in Leuchten, Steuerung, Installation und Inbetriebnahme
  • 50 Prozent Förderung für die Leistungen des Energieeffizienz-Experten
  • Bei Erstellung eines iSFP erhöht sich der Zuschuss um 5 %

Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht

Förderung für:

Antragsberechtigt sind folgende Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden:

  • Unternehmen (außer mit Bundesbeteiligung)
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Eigentümer, Vermieter und Mieter von Gebäuden
  • Energiedienstleister (Contracting)
  • Andere juristische Personen

Wie komme ich an die Förderung:

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) bei dessen Vermittlung wir gerne unterstützen.

Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Alle wichtigen Informationen und Links rund um die Antragstellung finden Sie im Bereich Informationen zur Antragstellung.

Aktuelles:

Das Programm wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) weiter reformiert und auch in 2025 unter Beachtung der Regelungen zur vorl. Haushaltsführung 2025 fortgeführt.

Betroffene des Hochwassers im Mai/Juni 2024 in Baden-Württemberg und Bayern haben die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu den Förderrichtlinien der BEG zu nutzen.

FAQ´s:

1. Welche Beleuchtungsmaßnahmen werden durch die BAFA-Förderung im Rahmen der BEG unterstützt?
Gefördert werden der Einbau von energieeffizienten LED-Beleuchtungssystemen für Innenräume, inklusive Leuchtensteuerung (z.B. Tageslicht- oder präsenzabhängige Sensorik), Energiemanagementsystemen sowie Maßnahmen zur Anlagenoptimierung. Die elumico GmbH unterstützt Sie hier vollumfänglich – von der Erstellung eines professionellen Beleuchtungskonzepts bis zur Lieferung und Installation modernster LED-Flutlichtsysteme mit höchster Lichtausbeute.

2. Wie hoch ist die Förderung für Beleuchtungsprojekte und welche Voraussetzungen gelten?
Die Förderung beträgt 15 % für Einzelmaßnahmen wie Leuchten, Steuerung, Installation und Inbetriebnahme. Zusätzlich werden 50 % der Kosten für einen Energieeffizienz-Experten gefördert. Voraussetzung ist u.a. eine Systemlichtausbeute von mindestens 140 lm/W bei LED-Lichtbandleuchten und ein Lichtstromerhalt von mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden. elumico GmbH bietet ausschließlich förderfähige Produkte und unterstützt bei der Auswahl der passenden Systeme.

3. Wer ist antragsberechtigt für die Förderung?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (ohne Bundesbeteiligung), gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Gebäudeeigentümer, Vermieter, Mieter sowie Energiedienstleister. elumico GmbH berät alle diese Zielgruppen und unterstützt sie gemeinsam mit erfahrenen Energieeffizienz-Experten bei der Förderantragstellung.

4. Welche Leistungen übernimmt die elumico GmbH im Rahmen der geförderten Sanierung?
elumico bietet ein Rundum-sorglos-Paket:

  • Erstellung individueller Beleuchtungskonzepte
  • Lieferung und Montage von hochwertigen LED-Flutlichtsystemen
  • Installation und Integration intelligenter Steuerungssysteme
  • Unterstützung bei der Auswahl und Vermittlung eines Energieeffizienz-Experten
  • Begleitung der Förderantragstellung beim BAFA

5. Gibt es besondere Förderbedingungen für Hochwasserbetroffene in Baden-Württemberg und Bayern?
Ja, für Hochwasserbetroffene der Mai/Juni 2024 Katastrophe gelten erleichterte Förderrichtlinien. elumico GmbH unterstützt betroffene Unternehmen und Kommunen gezielt bei der Umsetzung von Beleuchtungssanierungen inklusive der Nutzung dieser Sonderregelungen.

Angaben ohne Gewähr.

Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html