Bis zu 40% Förderung für LED-Hallensanierung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Investive Klimaschutzmaßnahmen wie die Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung für u.a. Kommunen und Sportvereine. Die elumico GmbH verfügt über umfassende Erfahrung mit dem Förderprogramm und unterstützt Sie dabei gerne.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Bezuschusst werden Ausgaben für:
- das komplette Leuchtensystem bestehend aus Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/ Optik und Abdeckung,
- Steuer- und Regelungstechnik,
- die Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Anlagenkomponenten samt erforderlichen Installationsmaterial,
- die Deinstallation und fachgerechten Entsorgung der zu ersetzenden Anlagekomponenten.
Bewilligungsvoraussetzungen sind:
- Es wird eine Lichtplanung auf Grundlage der DIN EN 12464-1:2021 beziehungsweise bei Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierte Fachplaner durchgeführt.
- Für die zu installierenden Anlagenkomponenten wird eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % nachgewiesen.
- Für die Reduktion von Lichtemissionen nach außen sind Hallenrandbereiche, durch die das Licht (zum Beispiel durch Fenster) nach außen abstrahlt, von der Beleuchtung weitgehend auszusparen.
Durch unsere fachgerechte Planung, Produktauswahl und Projektbegleitung stellen wir sicher, dass alle Förderkriterien erfüllt werden und die Fördermittel erfolgreich beantragt und bewilligt werden können.
Förderquoten
Der Zuschuss beträgt 25 bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (40% für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8.August 2020). Die elumico GmbH stellt für Sie sicher, dass alle geplanten und umgesetzten Beleuchtungsanlagen die technischen Vorgaben des Förderprogramms vollständig erfüllen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise:
- Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen – mit Ausnahme des Bundes – in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe – jeweils für die entsprechenden Einrichtungen,
- gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.
Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können ganzjährig von den Unternehmen selber gestellt werden. Die elumico GmbH unterstützt Sie dabei gerne.
- die Berechnungsformulare unter KRL-Online https://www.krl-online.de/
- einen easy-Online-Antrag 4.2.3 Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Den Zugang zum easy-Online Antragsformular erhalten Sie automatisiert durch KRL-Online, nachdem Sie darin die vorgenannten Berechnungsformulare ausgefüllt haben.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Dokumente von KRL-Online über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln ein.
Anforderungen an die Sanierung Innen- und Hallenbeleuchtung (4.2.3 KRL)
Anforderungen an die Beleuchtungsanlagen:
- Die Systemlichtausbeute (Bemessungslichtausbeute) des eingebauten Beleuchtungssystems beträgt mindestens 100 lm/W.
- Der Lichtstromerhalt der eingesetzten Leuchten erreicht mindestens ≥ 80 % (L80) bei 50 000 Betriebsstunden.
- Die Farbwiedergabe der Beleuchtungssysteme beträgt mindestens 80 Ra.
- Die Regelung des Beleuchtungssystems für Nicht-Wohngebäude entspricht mindestens der Referenzausführung nach GEG Anlage 2 für die entsprechende Nutzungszone
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Hat die elumico GmbH die Qualifikation eines Fachplanenden?
Ja, die elumico GmbH ist ein zertifiziertes Lichtplanungsbüro und hat zudem bereits einige Projekte mit dem o.a. Förderprogramm geplant und umgesetzt. Wenn Sie Ihr Flutlicht oder Ihre Außenbeleuchtung sanieren möchte, finden Sie zahlreiche Beispiele in unseren Referenzen als Orientierung https://www.elumico.com/referenzen
Welche Leistungen bietet die elumico GmbH bei der Planung und Umsetzung von LED-Hallenbeleuchtung mit Förderung?
Die elumico GmbH unterstützt Sie umfassend bei der Fachplanung, Projektierung und Realisierung von Innenbeleuchtung. Dazu gehört die technische Planung, die Lichtplanung, Unterstützung bei der Antragstellung, sowie die Koordination und Überwachung der Installation bis zur Inbetriebnahme. Dank unserer Erfahrung mit dem NKI-Förderprogramm begleiten wir Sie sicher durch den gesamten Förderprozess.
Wer kann mit Unterstützung der elumico GmbH eine Förderung für die Sanierung von Beleuchtungsanlagen beantragen?
Förderberechtigt sind u.a. Kommunen, gemeinnützige und mildtätige Vereine, Zweckverbände sowie öffentliche und kirchliche Einrichtungen. Die elumico GmbH prüft im Vorfeld mit Ihnen gemeinsam die Förderfähigkeit Ihres Projekts und unterstützt Sie bei der Antragsvorbereitung über KRL-Online und easy-Online.
Wie setzt die elumico GmbH die Anforderungen an die Lichtplanung bei Hallenbeleuchtung um?
Die Planung erfolgt durch qualifizierte Fachplaner auf Basis der DIN EN 12464-1:2021 für Innen- und Hallenbeleuchtung sowie der DIN EN 12193 für Sportstätten. Dabei wird nicht nur eine normgerechte Beleuchtung sichergestellt, sondern auch eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % gegenüber der Altanlage nachgewiesen. Um unerwünschte Lichtemissionen nach außen zu vermeiden, wird bei der Planung gezielt darauf geachtet, dass Hallenrandbereiche mit potenzieller Lichtabstrahlung, etwa durch Fenster, weitgehend von der Beleuchtung ausgespart werden.
Kontaktieren Sie uns:
Möchten Sie mehr erfahren oder eine Innen- oder Hallenbeleuchtung planen lassen? Besuchen Sie unsere Seite für Sportanwendungen https://www.elumico.com/anwendungen/sport oder unsere Seite für Innenbereiche https://www.elumico.com/anwendungen/gewerbe oder kontaktieren Sie uns direkt für eine individuelle Beratung!
Wie setzt die elumico GmbH die Anforderungen an die Leuchten bei Innenräumen um?
Die elumico GmbH achtet bei der Produktauswahl streng auf die Einhaltung aller förderrelevanten Vorgaben. Sämtliche eingesetzten Beleuchtungssysteme erreichen eine Systemlichtausbeute von mindestens 100 lm/W und gewährleisten damit höchste Energieeffizienz. Zudem wird sichergestellt, dass der Lichtstromerhalt mindestens 80 % (L80) bei 50.000 Betriebsstunden beträgt, was die Langlebigkeit der Systeme unterstreicht. Die Produkte verfügen über eine Farbwiedergabe von mindestens 80 Ra, um eine natürliche Farbdarstellung zu gewährleisten. Darüber hinaus plant elumico die Regelung der Beleuchtung gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anlage 2, abgestimmt auf die jeweilige Nutzungszone im Nicht-Wohngebäude.
In welcher Höhe kann eine Förderung für Flutlichtanlagen mit dem NKI-Programm erfolgen?
Die Förderung beträgt 25 bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die maximale Förderquote von 40 % gilt insbesondere für finanzschwache Kommunen oder Antragstellende aus Braunkohlegebieten. elumico berät Sie gezielt zur maximal möglichen Förderhöhe für Ihr Projekt.
Wie läuft die Antragstellung für das Förderprogramm mit Unterstützung von elumico ab?
elumico begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Antragsverfahren:
- Erhebung der Projektgrundlagen und Planung der Beleuchtungsanlage,
- Ausfüllen der notwendigen Berechnungsformulare auf KRL-Online,
- Erstellung und Einreichung des easy-Online-Antrags,
- Begleitung der gesamten Projektumsetzung bis zur Nachweispflicht gegenüber dem Fördermittelgeber.
Mit elumico als Partner sparen Sie Aufwand und reduzieren das Risiko von formalen Fehlern im Antragsprozess.
Können wir im Bereich des Denkmalschutzes auch nur die Leuchtmittel tauschen?
Nein, ein reiner Leuchtmitteltausch (Retrofit) ist nicht förderfähig. In denkmalgeschützten Quartieren können Sie jedoch Leuchten- konforme Umrüstsätze einsetzen, anstatt den kompletten Leuchtenkopf auszutauschen. Dafür muss der Denkmalschutz für das Quartier von der entsprechenden Behörde bestätigt werden. Außerdem müssen Sie Konformitätserklärungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Herstellers für die verwendeten Umrüstsätze vorlegen.
Unsere Produktberater stellen sicher, dass alle geplanten und umgesetzten Flutlichtanlagen die produkttechnischen Vorgaben des Förderprogramms vollständig erfüllen.
Angaben ohne Gewähr.
Quelle: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/sanierung-von-innen-und-hallenbeleuchtung