Allgemeine
Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines - Geltungsbereich

1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2) Unternehmer im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

4) Mit der 1. Bestellung nach Erhalt dieser Bedingungen erkennt der Kunde diese als verbindliche Regelung der Geschäftsbeziehung an und verzichtet auf die Anwendung eigener Verkaufsbedingungen.

§2 Vertragsabschluss

1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, sie dienen nur der Orientierung des Bestellers.

2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.

3) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

4) Bestellt der Unternehmer die Ware auf elektronischem Wege, wird die Verpflichtung zur Bestätigung der Bestellung gemäß § 312 e I BGB ausdrücklich ausgeschlossen.

§3 Eigentumsvorbehalt

1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2) Der Kunde ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

3) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer vorgenannten Pflicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware heraus zu verlangen.

4) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Abtretung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§4 Vergütung

1) Unsere im Angebot genannten Preise gelten unter Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie verstehen sich ab Werk inkl. Produktverpackung. Fracht, Porto, Versandkosten und Versicherung werden gesondert berechnet.

2) Der Kunde verpflichtet sich, 50% des Kaufpreises innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung und 50% des Kaufpreises innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen. Vorstehendes gilt, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Geltendmachung von Mängeln oder Minderungen berührt die Fälligkeit der übrigen Kaufpreiszahlung nicht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

4) Praktizierte oder vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen.

5) Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt - zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen -, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hier von abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten und sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht. Wir sind berechtigt, Teillieferungen als besondere Geschäfte abzurechnen. Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erfüllt oder treten beim Käufer andere Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden uns solche vor Vertragsabschluss vorhandene Umstände erst nachträglich bekannt, können wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte für die Dauer des Zahlungsrückstandes weitere Lieferungen aus demselben rechtlichen Verhältnis bis zur Tilgung der hieraus offenen Forderungen von Vorauszahlungen abhängig machen und/oder nach vergeblicher Mahnung mit Nachfristsetzung, ohne dass es einer Ablehnungsandrohung bedarf, die Restmenge ganz oder teilweise streichen und/oder von bestehenden Verträgen zurücktreten. Hieraus entstehen dem Käufer keine Rechte.

§ 5 Gefahrübergang und Lieferung

1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über.

2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.

3) Lieferzeitangaben werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Überschreiten der vereinbarten Lieferzeit sind Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Vertragsverletzung des Bestellers ausgeschlossen. Die angegebene Lieferzeit gilt nur annähernd. Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch unvorhersehbare oder unverschuldete Ereignisse gehindert, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

§6 Gewährleistung

1) Wir bestätigen, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung, Deklaration und Warenspezifikation den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware, schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

5) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellt daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.

6) Der Kunde erhält die im Angebot angegebene Garantie ab Kaufdatum, solange eine vorschriftsgemäße Installation nachgewiesen werden kann.

7) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

8) Der Kunde verpflichtet sich die Ihm verkauften und veräußerten Produkte nicht an private Anwender zu veräußern oder zu verschenken.

9) Der Kunde kann nach Ablauf der Nutzungsdauer die Produkte wieder an die Firma elumico GmbH zurückgeben.

§7 Haftungsbeschränkungen

1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zu rechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§8 Schlussabstimmungen

1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2) Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3) Etwaige Änderungen einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn diese Änderungen dem Kunden zugeschickt werden und der Kunde nicht binnen 2 Wochen der Verwendung schriftlich widerspricht.

4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz- oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.